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Bushido hat bei französischer Band geklaut

24.03.2010 - 10:00 Uhr

(Cover) - De German Stars - Schwerer Schlag: Rapstar Bushido (31) musste in einem Gerichtsurteil eine, sowohl musikalisch als auch finanziell, schmerzhafte Niederlage einstecken.

Vom Landgericht Hamburg wurde der Ghetto-Rapper wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt. Damit wurde einer Klage der französischen Gothic-Band 'Dark Sanctuary' stattgegeben, an deren Liedern sich Bushido reichlich bedient haben soll. Es geht um 13 Songs auf mehreren CDs, die nun nicht mehr verkauft werden dürfen. Der Deutsch-Tunesier muss zudem wegen Verletzungen des Urheberrechts den Verfassern 63 000 Euro Schadensersatz zahlen.

Davon betroffen ist auch 'Von der Skyline zum Bordstein zurück', das erfolgreichste Album des Berliners. Allein auf dieser Scheibe haben die 'Dark Sanctuary'-Musiker acht ihrer eigenen Titel im Hintergrund wiedererkannt. Gegen das Urteil können Bushido und seine Plattenfirma innerhalb von vier Wochen Berufung einlegen. Wird das Urteil rechtskräftig, müssen elf CDs mit den beanstandeten Liedern eingestampft, bereits ausgelieferte Tonträger aus dem Handel zurückgerufen werden.

Den Mitgliedern von 'Dark Sanctuary' bringt die plötzliche mediale Präsenz jedoch nichts mehr: Im Juli 2009 gab die sechsköpfige Band aus Frankreich bekannt, dass sie eine Pause auf unbestimmte Zeit einlegen würde. Seitdem hat die Gothic-Truppe nichts mehr von sich hören lassen.

Noch vor kurzem hatte Bushido ein weitaus gefährlicheres Abenteuer durchzustehen. Im Berliner Problemviertel Neukölln wurde der Rapstar von drei Männern bedroht, von denen einer eine Pistole zückte. Zeitgleich ging ein Notruf bei der Polizei ein, der die Situation vor einer Eskalation bewahrte. Denn als die Beamten am Ort des Vorfalles eintrafen - einem McDonalds-Restaurant - machten sich die drei Täter auf die Flucht. Wenig später wurde der schwarze Vw-Phaeton des Trios gestoppt und die Polizei konnte die Männer in Gewahrsam nehmen.

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