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Justin Bieber: Eierwerfen könnte Verbrechen sein

07.02.2014 - 07:00 Uhr

Justin Bieber (19) muss sich warm anziehen, wenn er im nächsten Monat einem Richter wegen seiner Eierattacke gegenübersteht, möglicherweise wird der Vorfall als Verbrechen, nicht als Vergehen, gewertet.

Im vergangenen Monat wurde das Haus des Sängers ('Baby') von der Polizei nach möglichen Beweismitteln durchsucht, die den Teenie-Star einwandfrei mit der Eierattacke in Verbindung bringen. Bei dem Überfall wurde an dem Haus eines Nachbarn ein Schaden von umgerechnet etwa 15.000 Euro verursacht. 'Tmz' berichtete nun, dass der Kanadier bei einem Schuldspruch mit einer harten Strafe rechnen muss. "Das Sheriff Department von L.A. hat den Justin-Bieber-Fall gerade an das County Department weitergegeben und die empfehlen wärmstens eine Verurteilung, bei der die Eierattacke als Straftat wegen Vandalismus behandelt wird." Ein Polizist ist ebenfalls sicher, dass die Beweise, die bei der Hausdurchsuchung am 9. Januar gefunden wurden, dafür ausreichen werden: "Ich bin heute mit den Unterlagen zum Büro des Staatsanwaltes gegangen und ich will eine [Anklage wegen einer] Straftat, natürlich will ich das", beharrte Lt. Dave Thompson.

Es geht hierbei um den Unterschied zwischen Straftat und Vergehen. Im kalifornischen Staat kann ein Vergehen mit einer Maximalstrafe von einem Jahr Haft und einer Geldbuße von umgerechnet etwa 7.000 Euro geahndet werden. Bei einem Verbrechen sieht die Sache viel ernster aus, es kann insgesamt drei Jahre Haft geben, eine Geldstrafe von bis zu 37.000 Euro und eine Bewährungsstrafe.

Außer in Kalifornien hatte Bieber vor Kurzem in Florida, seinem Heimatland Kanada und in Brasilien Ärger mit der Polizei. Bei einem illegalen Autorennen in Miami wurde er wegen des Rennens, Fahren ohne Führerschein und Fahren unter Alkoholeinfluss verhaftet, in Toronto soll er einen Limousinenfahrer angegriffen haben und in Rio de Janeiro lebte Justin Bieber seine kreative Seite mit einem Graffiti aus - auch das war leider verboten.

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