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Brad Pitt: Ermittlungsverfahren eingestellt!

23.11.2016 - 08:30 Uhr

Das Fbi hat die Ermittlungen gegen Brad Pitt (52) eingestellt.

Zumindest eine gute Nachricht für den Hollywoodstar ('Allied - Vertraute Fremde'): Die Untersuchung der amerikanischen Sicherheitsbehörde wegen des Verdachts auf Kindesmisshandlung ist endlich abgeschlossen. Das Fbi hatte wegen eines Vorfalls im Privatjet des Schauspielers und seiner Noch-Ehefrau Angelina Jolie (41, 'Maleficient') mit seinem Sohn Maddox (15) gegen ihn ermittelt. Das Ganze passierte nur vier Tage, bevor die Amerikanerin die Scheidung einreichte und das einstige Traumpaar Geschichte wurde.

Seine Ehe wird Brad wahrscheinlich nicht mehr retten können, zumindest droht ihm nun aber keine Klage mehr, wie das Fbi in einer Pressemitteilung verkündete.

"Das Fbi hat eine Überprüfung des Falls durchgeführt und wird keine weiteren Ermittlungen durchführen. In dieser Angelegenheit wurde keine Anzeige erstattet", hieß es in dem Statement.

Bereits im Oktober bestätigte eine offizielle Untersuchung des Los Angeles County Department of Children and Family Services, dass der sechsfache Vater der Kindesmisshandlung nicht schuldig ist. Dafür führten Sozialarbeiter über mehrere Wochen Gespräche mit ihm selbst, mit Angelina und den Kindern, mit Augenzeugen und Angestellten des Paares, um festzustellen, was in dem Privatjet zwischen Brad und Maddox wirklich vorgefallen war.

Der Darsteller selbst hat sich bisher nicht öffentlich zu den Anschuldigungen geäußert. Seine Ex veröffentlichte nach dem Abschluss der Untersuchung allerdings eine Pressemitteilung auf 'Tmz': "Angelina hat von Anfang an gesagt, dass sie zum Wohle ihrer Kinder und ihrer Familie handeln musste, und ist erleichtert, dass das Dcfs nach acht Wochen nun zufrieden ist, dass die nötigen Schutzmaßnahmen vorhanden sind, die es den Kindern ermöglicht zu heilen."

Zwar muss Brad Pitt nicht mehr mit einem Gerichtsverfahren wegen Kindesmisshandlung rechnen, der Sorgerechtsstreit zwischen ihm und seiner Expartnerin ist damit aber noch lange nicht vorbei: Sie will das alleinige Sorgerecht, er hofft auf ein gemeinsames.

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