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Kesha: Weiterer Rückschlag vor Gericht

07.04.2016 - 07:00 Uhr

Kesha (29) war niemals ein "Sklave von Sony", stellte eine Richterin in einer neuen Anhörung klar.

Schon seit 2013 steckt die Sängerin ('Tik Tok') in einem Rechtsstreit mit ihrem Label Sony Music und dem Produzenten Dr. Luke (42), von dem sie behauptet, er habe sie körperlich und emotional missbraucht. Der dementiert diese Anschuldigungen allerdings und klagte wiederum gegen Kesha und ihre Mutter wegen Verleumdung und übler Nachrede.

Während die Verhandlung in diesem Fall noch aussteht, war Kesha im Februar vor Gericht erschienen, um gegen Sony Music anzutreten. Sie hoffte, aus dem Vertrag mit dem Label herauszukommen, da sie behauptete, dass Unternehmen schreibe ihr vor, nur mit Dr. Luke zu arbeiten - ausgerechnet ihrem angeblichen Peiniger. Das Gericht entschied damals allerdings gegen eine Auflösung des Vertrags, woraufhin Keshas Anwalt, Mark Geragos, die Situation mit "Sklaverei" verglich und Berufung einlegte.

Gebracht hat das allerdings wenig, denn Richtern Shirley Kornreich entschied am Mittwoch [6. April] zugunsten von Sony Music und Dr. Luke. Von Sklaverei könne keine Rede sein, hieß es in ihrer Begründung, schließlich habe Sony Kesha andere Produzenten zur Verfügung gestellt. Ein Statement von Kesha, sie sei Opfer eines Verbrechens aus Hass geworden, ließ die Richterin ebenfalls nicht gelten.

Bereits am Sonntag [3. April] äußerte sich Dr. Luke einmal mehr zu den Anschuldigungen der Musikerin. Ein Sprecher ließ durch ein Statement, das im 'Rolling Stone' erschien, ausrichten: "Das Gericht hat wiederholt festgestellt, dass Kesha schon jetzt die Freiheit hat, ohne Dr. Luke Musik aufzunehmen und dass sie keine Fakten vorlegen konnte, die ihre Anschuldigungen beweisen." Ihr Ziel sei es lediglich, sich mit den Behauptungen aus dem Vertrag mit Sony Music zu mogeln, um so lukrativere Verträge mit anderen Plattenfirmen abzuschließen. "Wir freuen uns schon auf unseren Tag im Gericht, um Kesha für ihre Lügen zur Verantwortung zu ziehen."

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