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Nino De Angelo: Er darf seiner Noch-Ehefrau Nicht zu Nahe kommen

17.03.2006 - 06:57 Uhr

Köln - Nino de Angelo muss sich von seiner Noch-Ehefrau fern halten. Diesen Beschluss hat jetzt das Amtsgericht Köln erlassen.

Der Schlagersänger muss nun einen Mindestabstand von rund 100 Metern zu seiner Noch-Ehefrau Michaela einhalten. Zudem darf de Angelo Michaela nicht mehr anrufen. Der Grund, so die "Bild"-Zeitung: Der 43-Jährige soll nach der Trennung der beiden Michaelas Wohnung durchwühlt und sie bis zu 25 Mal am Tag angerufen haben.

Nino de Angelo hatte vor kurzem die Scheidung eingereicht. Er wollte die Trennung, weil er sich von seiner Frau im Stich gelassen fühlte, so der Schlagersänger. Derzeit verhandeln die Anwälte der beiden über Unterhaltszahlungen für Michaela. Ob de Angelo zahlen muss, ist aber noch unklar, der Sänger ist nämlich hochverschuldet.

Nino de Angelo ist finanziell am Ende. Der Sänger hat angeblich 1,5 Millionen Euro Schulden und bereits private Insolvenz angemeldet.

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