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Beyoncé & Jay Z: keine Rechte auf Blue Ivy

22.10.2012 - 09:50 Uhr

New York - Beyoncé Knowles und Jay-Z können den Namen ihrer Tochter Blue Ivy nicht als Marke schützen lassen.

Dies entschied jetzt ein US-Gericht. Das Paar wollte eine Baby-Kleidungs-Linie auf den Markt bringen und forderten das alleinige Recht auf den Namen Blue Ivy. Es gibt allerdings eine Eventagentur, die bereits seit dem Jahr 2009 unter "Blue Ivy Events" operiert. Und das darf sie nach dem Beschluss des Richters auch weiterhin. So hat das mächtigste Paar des Musikgeschäfts in diesem Fall den Kürzeren gezogen.

Blue Ivy kam am 07. Januar 2012 zur Welt. Und Beyoncé betont immer wieder, wie gerne sie Mama ist. (Fan-Lexikon berichtete)

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