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Lindsay Lohan aus Leichenschauhaus gefeuert

21.10.2011 - 08:30 Uhr

Wieder vergeigt: Lindsay Lohan (25) kam zu spät ins Leichenschauhaus und hat auch diese Chance vermasselt.

Die Blondine ('Freaky Friday - Ein voll verrückter Freitag') hat gestern ihre Bewährungsauflagen erneut verletzt, indem sie die vom Gericht verordnete, gemeinnützige Arbeit in der 'Los Angeles County Morgue' nicht rechtzeitig antrat.

Sie wurde um sieben Uhr morgens dort erwartet, kam aber 20 Minuten zu spät und wurde wieder nach Hause geschickt.

Der Stellvertreter des amtlichen Leichenbeschauers Ed Winter ist sich nicht sicher, ob das Sternchen die verordneten Sozialstunden in der Einrichtung nach dem Vorfall noch ableisten kann.

"Miss Lohan braucht erst die Erlaubnis der Bewährungsaufsicht und/oder des Gerichts, wenn sie zurückkommen möchte", so der Beamte gegenüber 'RaradOnline'. "Ich habe noch nichts von den Behörden gehört, ob Miss Lohan zurück kommen kann."

Lindsay Lohan zeigte sich hingegen selbstbewusst und glaubt, dass sie morgen ihre Arbeit im Leichenschauhaus aufnehmen kann. Noch hat das Gericht die Bewährung nicht aufgehoben: "Lindsay wird am Freitag wieder dorthin gehen, solange sie vom Gericht keine anderen Anweisungen bekommt. Bis jetzt ist das noch nicht passiert", sagte der Sprecher des Stars Steve Honig zu 'RadarOnline'.

Die Beauty war am Boden zerstört nach den gestrigen Geschehnissen. Über Twitter wandte sie sich an die Öffentlichkeit: "Nach all diesem Stress und dem Druck von gestern und heute. Ich habe mich noch nie so auf die Therapie gefreut."

Vorgestern war die Bewährung des Hollywood-Stars aufgehoben worden. Richterin Stephanie Sautner hatte sie in Handschellen aus dem Gerichtssaal führen lassen und ihre Bewährungsauflagen für verletzt erklärt, nachdem sie wiederholt nicht zu ihrer gemeinnützigen Tätigkeit im Frauenhaus angetreten war.

Eigentlich sollte die Beauty mindestens 16 Stunden im Leichenschauhaus arbeiten. Am 2. November muss Lindsay Lohan wieder vor Gericht erscheinen und dann wird sich entscheiden, ob sie ins Gefängnis muss.

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