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Paul McCartney: Klage gegen Sony

19.01.2017 - 10:15 Uhr

Paul McCartney (74) will die Rechte an mehreren Beatles-Songs zurückhaben.

Der Musiker ('FourFiveSeconds') zieht deshalb gegen Vorsitzende des Plattenlabels Sony/Atv vor Gericht, um die Rechte der Lieder, die er gemeinsam mit John Lennon (+40) für die Beatles schrieb, wieder auf ihn zu übertragen. Dafür macht sich McCartney das US-amerikanische Urhebergesetz zu Nutze, das es Künstlern, welche die Rechte an ihren Werken abgegeben haben, nach 35 Jahren erlaubt, diese Vereinbarungen neu zu verhandeln.

Insgesamt handelt es sich dabei um 267 Beatles-Songs, die hauptsächlich zwischen zwischen 1962 und 1971 entstanden. In den Sechzigern verkaufte Paul die Rechte daran an verschiedene Musikverlage. Weshalb die Songs inzwischen im Besitz von Sony/Atv sind? Da hatte kein Geringerer als Michael Jackson (+50, 'Thriller') seine Finger mit im Spiel. Der erwarb 1985 nämlich einen Songkatalog von 4000 Songs, zu dem auch die Werke der Beatles gehörten. Nach seinem Tod im Jahr 2009 verkauften seine Erben diesen für 750 Millionen Dollar an Sony.

Paul McCartney möchte indes schon länger die Rechte an seinen Songs zurück. Darüber hatte er das Label anscheinend auch schon informiert. Da dieses auf seine Forderungen bisher aber nicht eingegangen ist, sieht er jetzt nur noch den Weg der Klage.

In einer Pressemitteilung äußerte Sony zwar großen Respekt gegenüber der Musiklegende, machte aber auch seiner Enttäuschung Luft: "Wir haben seit Jahrzehnten sowohl mit Sir Paul als auch mit dem Nachlass des verstorbenen John Lennon zusammengearbeitet, um den Langzeitwert des Katalogs zu schützen, zu erhalten und zu bewerben. Wir sind enttäuscht, dass sie diese Klage eingereicht haben, die wir für unnötig und voreilig halten."

Sollte Paul McCartney vor Gericht Erfolg haben, könnten die Rechte des ersten Songs - 'Love Me Do' - im Oktober 2018 zurück an ihn gehen. Bis alle Lieder wieder komplett in seinem Besitz sind, würde es aber bis 2026 dauern.

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