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Cher will Klage abweisen lassen

08.03.2017 - 11:00 Uhr

New York – Cher hat vor Gericht einen Antrag auf Abweisung der Klage gestellt.

Der Graphiker Moshik Nadev wirft der Sängerin und ihrem Team vor, 2013 die gleiche Schriftart für ihr Albumcover "Closer to the Truth" verwendet zu haben, für die er bekannt ist, ohne ihn am Gewinnumsatz beteiligt zu haben. Deswegen fordert er mehr als fünf Millionen Dollar Schadensersatz. Wie „Tmz“ jetzt berichtet, hat Chers Anwalt in New York am Montag (06.03.) nun einen Klageabweisungsantrag gestellt und als Begründung angegeben, dass Schriftarten nicht urheberrechtlich geschützt sind. Die Entscheidung des Gerichts bleibt abzuwarten.

Mit "Closer to the Truth" war Cher sehr erfolgreich. In den USA schoss es auf Platz eins der Album-Charts, in Deutschland auf Platz sechs.

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