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Westlife: kein Recht auf Marken-Schutz

05.05.2005 - 11:14 Uhr

Dublin - Die irische Band Westlife hat kein Anrecht darauf, den Band-Namen ausschließlich selbst als Marke zu nutzen.

Die Pop-Band ließ beim Markenamt in Alicante ihren Namen nicht nur zum Markenzeichen ihrer Musik machen, sondern auch für Baseball-Mützen, Druckerzeugnisse und diverse Bekleidungsstücke. Doch das Europäische Gericht in Luxemburg hob den Marken-Schutz wieder auf. Grund dafür ist die deutsche Zigarettenmarke "West". Das Europäische Gericht urteilte in Erster Instanz, dass eine Verwechslungsgefahr von Westlife und "West" bestünde. "West" hatte ihren Namen schon seit langem für Papierwaren, Bekleidung und für die "Veranstaltung von Festen, Partys und Musikdarbietungen" geschützt. Westlife könne zwar weiterhin unter ihrem Namen auftreten, für weitere Produkte könne die Band den Namen aber nicht nutzen.

Die Band hat die Möglichkeit Eisspruch gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshof einzulegen. Bisher ist noch nicht bekannt, ob Westlife das Urteil anfechte will.

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