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Michael Jackson: Freispruch in Allen Anklagepunkten

14.06.2005 - 05:25 Uhr

Santa Maria - Pop-Star Michael Jackson muss nicht ins Gefängnis.

Der 46-Jährige wurde gestern (13.06.) um 14.20 Uhr Ortszeit im Gerichts-Saal in Santa Maria, Kalifornien vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs in allen zehn Anklagepunkten freigesprochen. Die zwölf Geschworenen - acht Frauen und vier Männer - hatten sich am siebten Beratungstag geeinigt, nachdem sie über 32 Stunden hinter geschlossenen Türen getagt hatten. Jackson war neben Kindesmissbrauchs auch wegen Verschwörung zur Entführung und Abgabe von Alkohol an einen Minderjährigen angeklagt. Bis zur Urteilsfindung harrte der Musiker mit seiner Familie auf seiner Neverland Ranch aus. Mit etwa zwanzig Minuten Verspätung erschien er dann mit seinen Eltern und Schwester Janet Jackson im Gerichtssaal. Jackson, der bei seiner Ankunft sehr gestresst wirkte, konnte man die Erleichterung nach dem Freispruch sichtlich ansehen. Dem Pop-Star hätten bei einer Verurteilung in allen zehn Anklagepunkten zwanzig Jahre Haft gedroht (Fan-Lexikon berichtete).

Mehrere Hundert Jackson-Fans und über zweitausend Journalisten hatten sich vor dem Gerichtsgebäude versammelt, um das Urteil live mitzuerleben. Die Öffentlichkeit war von der Urteilsverkündung im Gerichts-Saal ausgeschlossen, konnte die Freisprechung aber live mithören. Die acht Frauen und vier Männer der Jury musste über folgende zehn Anklagepunkten ein Urteil fällen:

- Anklagepunkt eins: Verschwörung zu Kindesentführung, Freiheitsberaubung und Erpressung, darunter 28 konkrete Fälle zwischen dem 01. Februar und 31. März 2003.
- Anklagepunkte zwei bis fünf: unzüchtiges Verhalten mit einem Kind unter 14 Jahren zwischen dem 20. Februar und 12. März 2003.
- Anklagepunkt sechs: Versuch, ein Kind unter 14 Jahren zwischen dem 20. Februar und 12. März 2003 zu unzüchtigem Verhalten bei Jackson anzuregen.
- Anklagepunkt sieben bis zehn: Verabreichung einer berauschenden Substanz - Alkohol - als Beihilfe zum Kindesmissbrauch.

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