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Die gefeierte Musikerkünstlerin Fka Twigs sichert sich einen Sieg in der ersten Runde eines Markenrechtsstreits um ihren Künstlernamen
19.08.2026 - 12:00 Uhr
Fka Twigs, oder Tahliah Barnett, wie die Sängerin mit bürgerlichem Namen heißt, wurde in einem laufenden Rechtsstreit um ihren Künstlernamen für Siegerin erklärt.
Ursprünglich angeklagt von der Indie-Band The Twigs bestehend aus den Zwillingsschwestern Laura und Linda Good, wurde der angesehene Artistin vorgeworfen, ihre Marke zu verletzen, indem sie ihren Künstlernamen nutzte.
Hinter der Anklage steht die Indie-Band 'The Twigs', geformt durch die begabten Zwillingsmusikerinnen Laura und Linda Good. Die Schwestern machten geltend, dass Barnett ihren Bandnamen 'The Twigs' durch Verwendung des Namens 'Fka Twigs' verletzt habe. Tatsächlich hatten die Schwestern bereits 2014 rechtliche Schritte gegen Barnett eingeleitet, aber ihre Klage später fallen gelassen, nachdem ihr Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt worden war.
Sie reichten jedoch nicht lange danach erneut Klage ein, dieses Mal mit dem Vorwurf, die Musikerin nutze ihre Bekanntheit, um das geistige Eigentum ihrer Band 'zu schwächen, wenn nicht sogar zu zerstören'.
In einem bemerkenswerten Twist hat ein US-Bundesrichter jedoch die von den Schwestern erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Der angesehene Richter Jed S. Rakoff entschied am Dienstag, den 18. August, dass die Ansprüche der Band The Twigs zu lange zurückliegen und somit nicht mehr gültig sind. Rakoff stützte seinen Standpunkt auf die sogenannte 'Laches'-Doktrin, eine rechtliche Regel, die besagt, dass Verzögerungen bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen dazu führen können, dass diese Rechte verloren gehen.
Rakoff erklärte unter Berufung auf Gerichtsunterlagen, die von 'Billboard' veröffentlicht wurden, dass die Schwestern bereits 2013 von Barnetts angeblicher Markenrechtsverletzung hätten wissen müssen und spätestens seit ihrer ersten Klage im Jahr 2014 vollständig über die Situation informiert gewesen seien.
Er stellte weiterhin fest, dass die Schwestern ihre Ansprüche mindestens ein Jahrzehnt lang ruhen ließen, bevor sie schließlich eine Klage einreichten. 'Nachdem die Goods ihre Klage zurückgezogen hatten, veröffentlichte Barnett weiterhin Musik unter dem Namen 'Fka twigs'. Dennoch unternahmen die Goods erst 2024 wieder etwas und reichten die jetzigen Ansprüche erst 2026 ein,' so die Entscheidung des Richters.
Es ist wichtig zu beachten, dass die 'Laches'-Doktrin in Fällen von vorsätzlichen Markenverletzungen jedoch nicht greift. Jedoch stellte Rakoff fest, dass es in den bisher vorgelegten Gerichtsdokumenten keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gibt, dass Barnett absichtlich eine Verwechslung zwischen ihrer Person und den Goods herbeiführen wollte.
Infolgedessen kann Fka Twigs nicht wegen einer Verletzung der Marke 'The Twigs' belangt werden, und das scheint ein Sieg zu sein. Doch auch wenn diese Runde gewonnen ist, der Ringkampf ist noch nicht vorbei. Barnett hat ihrerseits Vorwürfe gegen die Schwestern erhoben. Sie beschuldigt sie, ihre Nutzung des Namens 'Fka Twigs' trotzt ihrer mehr als ein Jahrzehnt andauernden Karriere immer wieder in Frage zu stellen.
Das Urteil stellt einen wichtigen Meilenstein in dem langen rechtlichen Tauziehen dar und könnte sich als bedeutender Wendepunkt in der gesamten Auseinandersetzung erweisen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der anspruchsvolle Rechtsstreit in den kommenden Jahren weiter entwickeln wird.
Quelle: BANG Media International
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