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Menowin Fröhlich: zurück in den Knast?

17.09.2010 - 10:54 Uhr

Darmstadt - Muss Menowin Fröhlich zurück ins Gefängnis?

Grund für dieses Frage: Das Amtsgericht Darmstadt hat, so der "Donaukurier", die Bewährungsstrafe des 23-Jährigen widerrufen. Soll heißen, Menowin müsste nun eigentlich seine verbleibende Strafe von 313 Tagen absitzen - und zwar im Knast. Aber, so heißt es, der Anwalt des Sängers habe einen Haftaufschub von vier Monaten beantragt. Menowin, so der Rechtsvertreter, würde derzeit eine CD aufnehmen - er stecke also voll in der Arbeit. So wird sich wahrscheinlich erst 2011 herausstellen, ob Fröhlich zurück ins Gefängnis muss. Übrigens: Menowin saß wegen Körperverletzung hinter Gittern.

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