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Dieter Bohlen & Thomas Anders siegen vor Gericht

01.08.2005 - 03:06 Uhr

Bautzen - Die Ex-"Modern Talking"-Kollegen Dieter Bohlen und Thomas Anders müssen keine Strafe zahlen.

Das Landgericht Bautzen hat eine Klage abgewiesen, in der die beiden einstigen Band-Musiker auf Schadensersatz verklagen werden sollten. Bohlen und Anders hatte am 01. September 2001 ein "Modern Talking"-Konzert in Hoyerswerda abgesagt. Der Veranstalter zog daraufhin vor Gericht und forderte neben Schadensersatz auch Honoraranzahlungen zurück. Weil der Veranstalter nicht vor Gericht erschien, wies der Richter die Klage ab.

Bohlen und Anders sind gerichtserfahren. Mitte Juni wurde erst ein anderer Rechtsstreit der Ex-"Modern Talking"-Kollegen vor Gericht verhandelt. Das Berliner Kammergericht urteilte am 17. Juni, Bohlen müsse Textpassagen aus seinem Buch "Hinter den Kulissen" streichen. Darin bezichtigte er Anders, auf einer gemeinsamen Tournee im Jahr 2002 Gelder in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Sollte Bohlen die Aussagen wiederholen, müsse er 250-tausend Euro Ordnungsgeld zahlen oder bis zu sechs Monate ins Gefängnis (Fan-Lexikon berichtete).

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