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Britney Spears: Ehe-Klausel bei Todesfall

06.04.2005 - 05:40 Uhr

Los Angeles - Sollte sich Pop-Star Britney Spears scheiden lassen, wäre das wenigstens finanziell kein allzu großer Schaden.

Wie die britische Zeitung "Mirror" berichtet, bleibt das Vermögen in der Familie. Im Ehevertrag, die Britney mit Tänzer Kevin Federline vor der Hochzeit am 18. September 2004 abgeschlossen hat, gibt es angeblich eine Klausel für ihren Todes-Fall. Dem Bericht zufolge heißt es im Vertrag, sollte Britney sterben, geht ihr Vermögen nicht an ihren Gatten, sondern an ihre Mutter Lynne und ihren Bruder Bryan. Zudem habe Federline eine voreheliche Vereinbarung unterschreiben müssen, heißt es weiter. Nähere Details des Ehevertrags sind nicht bekannt.

Vor und nach der Hochzeit mit Federline wurde heftig spekuliert, ob Britney und ihr Gatte einen Ehevertrag abgeschlossen haben oder nicht. Schon im Juli 2004 gab es jedoch Berichte, wonach Mutter Lynne auf einen Vertrag drängte, was die Sängerin dann auch gemacht haben soll (Fan-Lexikon berichtete).

Momentan kriselt es heftig in der Ehe des Pop-Stars. Angeblich hat Kevin sie während eines Aufenthalts in Las Vegas mit einer Vip-Begleiterin betrogen. Britney kritisierte danach Berichte der Medien, vor allem die der Zeitschrift "Us Weekly" oder "In Touch" (Fan-Lexikon berichtete).

Vorerst zeigen die Beiden jedoch traute Zweisamkeit. Sie werden im Us-Fernsehen in einer sechsteiligen Tv-Serie zu sehen sein, die ihre vieldiskutierte Ehe dokumentieren soll (Fan-Lexikon berichtete).

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