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Michael Jackson Nachlassverwaltung und Tribute-Show stehen im Zentrum eines komplizierten Rechtsstreits

24.01.2024 - 18:00 Uhr

In den geschäftigen Straßen von Las Vegas, oft als Sin City bekannt, tobt derzeit ein dramatischer Rechtsstreit, der Musikfans auf der ganzen Welt beschäftigt.

Im core dieses Disputs stehen die Nachlassverwalter des verstorbenen Superstars Michael Jackson und das Unternehmen hinter 'Mj Live', einer beliebten Tribute-Show in der Stadt. Das Unternehmen hat rechtliche Schritte gegen die Nachlassverwalter eingeleitet, nachdem diese mit einer Klage wegen Markenrechtsverletzungen gedroht hatten. Das ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs in dieser aufgeladenen Schlacht, die eine weitreichende Auswirkung auf die Aufführung von Tribute-Shows nicht nur in Las Vegas, sondern im ganzen Land haben könnte.

Die Showveranstalter reagierten auf die Drohungen, indem sie einen Richter baten, 'Mj Live'- wo ein Imitator die berühmten Hits des verstorbenen 'Thriller'-Interpreten aufführt - weiterhin an sechs Abenden pro Woche im Tropicana in Sin City, sowie bei Auftritten in anderen US-Städten zu erlauben. Sie warfen den Nachlassverwaltern vor, geistiges Eigentum zu verletzen.

Nach Berichten des Musikmagazins 'Billboard' behauptet die Show in der Klage, dass sie seit 2012 bereits mehr als 3.600 Aufführungen veranstaltet hat. Interessanterweise hat der Nachlass erst kürzlich begonnen, Unterlassungserklärungen an die Veranstaltungsorte zu senden, in denen sie aufgefordert wurden, die bevorstehenden Tourdaten von 'Mj Live' abzusagen. In einer öffentlichen Erklärung betonte das Jackson-Estate gegenüber dem Musikmagazin 'Rolling Stone', dass das Ziel nicht darin bestehe, die Show in Las Vegas zu schließen, sondern zu verhindern, dass sie über die Grenzen Nevadas hinausgehe. Sie argumentieren, dass dies für die Verbraucher verwirrend sein könnte und nicht die Qualität bieten würde, die sie genehmigen würden.

In einer starken Reaktion auf diese Anschuldigungen betonten die leitenden Verantwortlichen von 'Mj Live', dass die ausgesprochenen Unterlassungserklärungen eine 'vorsätzliche und unrechtmäßige Einmischung' in ihr Geschäftsnetzwerk darstellen würden. Zusätzlich argumentieren die Anwälte der Tribute-Show, dass die Organisatoren ihre eigenen Markenrechte an dem Namen 'Mj Live' entwickelt haben, nachdem sie ihn über ein Jahrzehnt lang verwendet haben. Sie sehen diese Rechte durch die kürzliche Verwendung von 'Mj The Musical' in einer Broadway-Produktion verletzt. In ihrer Klageschrift führten sie weiter aus: 'In den vergangenen elfeinhalb Jahren hat der Kläger Millionen von Dollar ausgegeben, um für seine 'Mj Live'-Show zu werben und sie zu bewerben. Der Kläger schätzt, dass über 2.500.000 Zuschauer, die auf ihren Sitzen klatschten und sangen, aufsprangen und in den Gängen tanzten, die Freude, Aufregung und den Nervenkitzel von Mj Live erlebt haben.'

Dieser Rechtsstreit ist ein faszinierendes Beispiel dafür, wie komplexe Fragen des Markenrechts, des geistigen Eigentums und der künstlerischen Darstellung in unserer modernen Welt kollidieren können. Mit den hohen Einsätzen für beide Parteien dürfen wir gespannt sein, wie diese Auseinandersetzung sich weiter entwickeln wird.

Quelle: BANG Media International

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