Menowin Fröhlich will nicht in den Knast!
19.10.2010 - 06:50 Uhr
Berlin - Menowin Fröhlich will nicht ins Gefängnis!
Und deshalb geht der Sänger jetzt ganz nach oben, er hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Gegenüber der "Bild"-Zeitung sagte sein Anwalt, man habe eine 45 Seiten starke Beschwerde eingereicht: "Da das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt bereits rechtskräftig ist, bleibt nur diese Möglichkeit. Ich finde, mein Mandant ist im Verfahren nicht immer gut vertreten worden. Es wurden Fehler gemacht." Ob Menowin so um seine Gefängnisstrafe herumkommt, bleibt abzuwarten.
Das Amtsgericht Darmstadt verurteilte Menowin dazu, seine Reststrafe von 313 Tagen Gefängnis abzusitzen. Der Grund: Der Sänger war mehrfach nicht zu seinen Terminen erschienen. Dies war aber Teil der Bewährungsauflagen. (Fan-Lexikon berichtete)
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Kommentare
1. sarah schrieb am 19.10.2010 um 08:48 Uhr:
Menowin : Wird er der neue Gangster-Rapper ?
http://goo.gl/jFUe