Menowin Fröhlich: der Knast wartet!
07.01.2011 - 08:31 Uhr
Darmstadt - 2011 wird wohl doch nicht das Jahr von Menowin Fröhlich.
Der Sänger muss nun endgültig ins Gefängnis. Das bestätigte das Amtsgericht Darmstadt gegenüber der Seite "Castingshow-news.de". Es heißt, die Verfassungsbeschwerde von Fröhlich sei nicht angenommen worden. Haftaufschub wurde dem DSDS-Kandidaten zwar gewährt, doch dieser ist nun um. Und das heißt, der Haftbefehl gegen Menowin könnte in den nächsten Tagen vollstreckt werden.
Vor geraumer Zeit wurde Menowin Fröhlich wegen Körperverletzung verurteilt, die Reststrafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Weil der Sänger aber gegen seine Auflagen verstieß, ordnete das Amtsgericht Darmstadt an, dass Fröhlich seine Reststrafe von 313 Tagen absitzen muss. Zwar holte Menowin 2010 noch einen Haftaufschub heraus, seine Verfassungsbeschwerde schien aber von Anfang an zum Scheitern verurteilt. (Fan-Lexikon berichtete)
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