Paul McCartney: Betrugsverfahren ist eingestellt
26.05.2007 - 12:38 Uhr
Berlin - Paul McCartney muss sich in Deutschland doch nicht vor Gericht verantworten.
Der Grund: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen des Verdachts auf Betrug gegen den Ex-"Beatle" eingestellt. Laut der "Bunten" habe man bei der Auswertung der Akten festgestellt, dass die Tat, sollte McCartney tatsächlich bei einem Vaterschaftstest geschummelt haben, inzwischen verjährt sei.
Paul McCartney wurde Betrug vorgeworfen. Der Ex-"Beatle" soll vor 23 Jahren bei einem Vaterschaftstest geschummelt haben. Angezeigt hat den Musiker die vermeintliche Tochter des Sängers, die 46-jährige Bettina K. Sie erklärte, ihre Mutter habe zwischen 1959 und 1962 eine Affäre mit McCartney gehabt. Der damalige Vaterschaftstest sei aber negativ ausgefallen. Jetzt will Bettina aber Ungereimtheiten entdeckt haben. Sie sagte, Paul habe vor 23 Jahren einen Doppelgänger zum Test geschickt.
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